Antworten auf häufige Mieterfragen

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Häufige Fragen zu Betriebskosten

Für das Beheizen Ihrer Wohnung bezahlen die Mieterinnen und Mieter in der Regel eine Vorauszahlung, die die GWH an die Energielieferanten weitergibt.
Der Verbrauch wird einmal jährlich im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ermittelt und mit den Mieterinnen und Mietern abgerechnet.
Aufgrund der Energiekrise sind die Preise für Energie, insbesondere für Gas, stark angestiegen. Ein weiterer Anstieg ist zu erwarten.

Die derzeitigen Preissprünge werden aktuellen Prognosen zufolge erhebliche Mehrbelastungen für unsere Mieterinnen und Mieter mit sich bringen.

Wir als GWH sehen uns deshalb in der Verantwortung, den zu erwartenden hohen Nachforderungen für die Abrechnungsjahre 2022 und 2023 in Ihrem eigenen Interesse vorwegzugreifen. Indem wir Ihre monatliche Heizkostenvorauszahlung anheben, wirken wir hohen Nachforderungen entgegen, die schnell zur Schuldenfalle werden können. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schritt entgegenzukommen und eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen. Gleichzeitig möchten wir Sie für einen verantwortungsvollen Umgang mit unser aller Ressourcen sensibilisieren. Darüber hinaus passen wir im Zuge der Nebenkostenabrechnungen die Vorauszahlungen in Abhängigkeit vom Verbraucherverhalten ebenfalls an.

Es handelt sich bei dieser Anpassung nicht um eine Mieterhöhung, sondern um eine präventive Maßnahme unter Berücksichtigung der derzeitigen Energiepreise, d.h. höhere Vorauszahlung senken die Wahrscheinlichkeit hoher Nachzahlungsforderungen.

Die Betriebsabrechnung wird Ihnen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt. Der Abrechnungszeitraum läuft bei uns vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Auch wenn Sie beispielsweise zum 31.01.2022 ausgezogen sind, erhalten Sie ihre Abrechnung erst im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023.

Neben der Anpassung der Vorauszahlung können Sie Ihren eigenen Wärmeverbrauch reduzieren. Sie können beispielsweise moderater heizen und weniger Warmwasser verbrauchen. Wir haben Ihnen viele weitere Tipps zum Energiesparen zusammengestellt, die Sie hier finden: Energiespartipps

Auf Wunsch können Sie Ihre Vorauszahlungen jederzeit individuell anpassen. Nehmen Sie gerne über die bekannten Wege Kontakt zu uns auf.

Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Energiekosten decken die Vorauszahlungen in Abhängigkeit Ihres Verbrauchs unter Umständen nur einen Teil der entstehenden Kosten, so dass in vielen Fällen damit gerechnet werden muss, dass Nachzahlungen für die laufende Abrechnungsperiode 2022 entstehen werden. Wir empfehlen daher, Rücklagen dafür zu bilden.

Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Sollten bei Ihnen aufgrund hoher Nachzahlungen nachweislich ungewöhnliche Härten entstehen, können wir beispielsweise Ratenzahlungen vereinbaren. Mit dem GWH Wohnversprechen schließt die GWH Kündigungen wegen nicht gezahlter Nebenkosten oder Vorauszahlungen aus. Sie müssen deshalb nicht fürchten, aufgrund der gestiegenen Energiepreise Ihre Wohnung zu verlieren. Mit dieser Zusage steht die GWH ihren Mieterinnen und Mietern in der aktuell schwierigen Marktsituation zur Seite. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall umgehend unter Wohnversprechen@remove-this.gwh.de

Bitte nutzen Sie auch mögliche Unterstützungsangebote: Prüfen Sie, ob Sie wohngeldberechtigt sind oder Sie andere Transferleistungen erhalten können. Einen Wohngeldrechner sowie weitere Informationen erhalten Sie hier: www.wohngeldrechner.org

Zudem können Sie, wenn Sie in finanzielle Probleme geraten sind, eine Onlineberatung in Anspruch nehmen, die von Schuldnerberatungsstellen angeboten werden. Hier finden Sie weitere Informationen: www.schuldenhelpline.de

Zeichnet sich ab, dass finanzielle Schwierigkeiten drohen und Sie die Vorauszahlungen nicht mehr zahlen können, nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf. Zusammen werden wir eine Lösung finden. Sie können eine Ratenzahlung vereinbaren, um den Betrag der Nebenkostenabrechnung abzuzahlen. 
Mit dem GWH Wohnversprechen schließt die GWH Kündigungen wegen nicht gezahlter Nebenkosten oder Vorauszahlungen aus. Sie müssen deshalb nicht fürchten, aufgrund der gestiegenen Energiepreise Ihre Wohnung zu verlieren. Mit dieser Zusage steht die GWH ihren Mieterinnen und Mietern in der aktuell schwierigen Marktsituation zur Seite. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall umgehend unter Wohnversprechen@remove-this.gwh.de

Bitte nutzen Sie in diesem Zusammenhang auch andere mögliche Unterstützungsangebote: Prüfen Sie, ob Sie wohngeldberechtigt sind oder Sie andere Transferleistungen erhalten können. Einen Wohngeldrechner sowie weitere Informationen erhalten Sie hier: www.wohngeldrechner.org

Zudem können Sie, wenn Sie in finanzielle Probleme geraten sind, eine Onlineberatung in Anspruch nehmen, welche von Schuldnerberatungsstellen angeboten werden. Hier finden Sie weitere Informationen: www.schuldenhelpline.de

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Ansprechpartner beim Jobcenter.

Häufige Fragen zur Energieversorgung

Die Versorgung der privaten Haushalte ist aktuell gesichert. Doch die Lage ist ernst und es ist nicht sichergestellt, dass die Versorgungssicherheit den Winter über anhält.
Mit dem Ausrufen der Gas-Alarmstufe hat die Bundesregierung das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher gesendet – sowohl an die Industrie, öffentliche Einrichtungen als auch an Privathaushalte – , den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für Energieeffizienz verbessern und auch selbst einsparen.

Bei der Gasversorgung gelten u. a. Haushaltskunden, Fernwärmeversorger und Krankenhäuser als geschützte Kunden. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung grundsätzlich gewährleistet. Aufgrund technischer Gegebenheiten kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Gasknappheit auch bei Haushaltskunden – also bei Ihnen – zu Ausfällen kommen kann. Bitte beachten Sie hierzu die laufenden Informationen in den Medien. Sollten Ausfälle wider Erwarten wahrscheinlicher werden, werden wir Sie soweit möglich rechtzeitig informieren.

Ihre Heizart können Sie Ihrer letzten Betriebskostenabrechnung entnehmen.

Gegenüber dem Vorjahr haben sich auch die Öl-Preise bereits mehr als verdoppelt. Die Auswirkungen hierzu werden Sie insbesondere im Zuge der Betriebskostenabrechnung im Jahr 2023 spüren. Fernwärme wird zu einem erheblichen Anteil ebenso aus Gas und Öl erzeugt, so dass sich die Preissteigerungen auch hier auswirken werden.

Laut Experten lässt sich das nicht völlig ausschließen, insbesondere wenn es durch den verstärkten Einsatz von Heizlüftern und Radiatoren zu Überlastungen im Netz kommt. Nutzen Sie entsprechende Geräte deshalb bitte zurückhaltend. Mit Strom zu heizen ist außerdem sehr teuer, vor allem, weil auch die Strompreise zuletzt stark gestiegen sind und auch weiterhin von Preissteigerungen im Bereich Strom auszugehen ist.

Ja, einer unserer Hauptversorger – der größte deutsche Gaskonzern Uniper SE – ist betroffen. Laut Bundesnetzagentur ist aktuell nicht absehbar, ob eine Gasmangellage eintritt. Daher ist es völlig offen, ob GWH-Liegenschaften hiervon betroffen sein werden.

Wir gehen aktuell davon aus, dass die Energieversorger uns mit einem kurzen Vorlauf von ein bis zwei Tagen über einen drohenden Gasausfall informieren werden.
Damit dies sichergestellt ist, bauen wir derzeit ein Kontaktnetzwerk zu Versorgern und Kommunen auf, sodass wir Sie vor Ort rechtzeitig über mögliche Ausfälle und entsprechende Notfallmaßnahmen informieren können.
Nutzen Sie zudem diese Webseite, um sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Das Alter des Durchlauferhitzers ist nicht entscheidend. Wichtig: Stellen Sie eine für Sie angenehme Temperatur am Durchlauferhitzer ein. Wenn Sie Ihr Warmwasser als zu heiß empfinden, dann ist die Temperatureinstellung an Ihrem Durchlauferhitzer zu hoch!

Der gefahrlose und sichere Gang im Treppenhaus ist uns sehr wichtig. Deshalb ist die Treppenhausbeleuchtung immer etwas länger eingeschaltet, als Sie es vielleicht bräuchten. Bitte bedenken Sie, dass andere Bewohner eventuell etwas länger brauchen als Sie. Dabei handelt es sich um die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, der wir nachkommen müssen.

Thermostate regeln die Heizkraft abhängig von der jeweiligen Raumtemperatur. Wenn große Möbelstücke wie etwa ein Sofa oder ein Schrank zu dicht am Heizkörper stehen, kann die Luft nicht richtig zirkulieren und es entsteht ein Hitzestau. Der Temperaturfühler registriert dann eine Temperatur, die viel höher ist als die Raumtemperatur und das Thermostatventil verschließt sich. Dadurch wird der Raum nicht weiter beheizt. Stellen Sie deshalb sicher, dass der Heizkörper möglichst frei bleibt.

Aufgrund der aktuell hohen Preise am Markt und der nicht vorhersagbaren Preisentwicklung kauft die GWH ihren Bedarf monatlich ein, um möglichst nah am Marktgeschehen zu sein und sich in unbeständigen Zeiten wie diesen nicht an lange Vertragslaufzeiten bzw. Preisabsprachen zu binden. Mit Blick auf die Risikokalkulation der Versorger und eine mögliche Gaspreisdeckelung handeln wir auf diese Weise verantwortungsbewusst im Sinne unserer Mieterinnen und Mieter und hoffen, durch diesen Mehraufwand finanzielle Vorteile erzielen zu können.

Häufige Fragen zum Energiesparen

Die GWH hat für Sie einen Flyer mit nützlichen Informationen zusammengestellt.

Nutzen Sie gerne auch die Tipps „Energie sparen als Mieter“ unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Die Caritas bietet zudem eine öffentlich finanzierte Energiesparberatung für Haushalte an, die Transferleistungen beziehen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld etc.). Die Beratung ist kostenlos und findet auf Wunsch der Mieterinnen und Mieter in deren Wohnungen statt. Sie kann auch telefonisch oder online stattfinden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stromspar-check.de/

Die GWH informiert darüber hinaus über Ihren Instagram Kanal regelmäßig über Tipps und Tricks rund um das Thema Energiesparen. 

Nein, dies ist nicht sinnvoll. Mit Strom zu heizen ist die teuerste Variante. Hierdurch erhöhen Sie nicht nur Ihre Stromrechnung erheblich, sondern belasten zusätzlich auch das öffentliche Stromnetz.

Stellen Sie das Thermostat am Heizkörper so ein, dass sich in den Wohnräumen eine Raumtemperatur von 20° C einregelt. Drehen Sie den Regler dazu auf einen Bereich zwischen Stufe 2 und 3. Im Schlafzimmer sind 18° C ausreichend, dies erreichen Sie mit der Stufe 2.
Schalten Sie die Heizung nicht aus, wenn Sie die Wohnung verlassen oder Räume wenig nutzen. Eine Dauertemperatur von etwa 16 bis 17° C verbraucht weniger Heizenergie, als wenn Sie den Raum völlig neu aufheizen, weil er komplett ausgekühlt ist. Damit unsere Heizkörper energiesparend heizen, sollten diese nicht von Möbeln oder Vorhängen verdeckt werden.

Nein, die Heizung muss nicht voll aufgedreht werden. Thermostate regeln selbstständig abhängig von der Raumtemperatur. Drehen Sie den Regler auf einen Bereich zwischen Stufe 2 und 3, damit sich in den Wohnräumen eine Raumtemperatur von 20° C einregelt. Im Schlafzimmer sind 18° C (Stufe 2) ausreichend.

Lüften Sie zwei- bis viermal täglich fünf bis zehn Minuten alle Räume durch: Drehen Sie das Thermostatventil auf Null und öffnen Sie das Fenster vollständig. Stellen Sie die Heizkörper danach wieder an. Die Stoßlüftung verbraucht wenig Heizenergie, tauscht die feuchte Raumluft aber wirkungsvoll aus.
Bei einer Dauerlüftung (Kippstellung) geht viel Heizenergie verloren. Schalten Sie die Heizung nicht aus, wenn Sie die Wohnung verlassen oder Räume wenig nutzen. Eine Dauertemperatur von etwa 16 bis 17° C verbraucht weniger Heizenergie, als wenn Sie den Raum völlig neu aufheizen, weil er ausgekühlt ist.

Um die Feuchtigkeit aus der Raumluft zu entfernen, sollten Sie nach Möglichkeit morgens alle Räume – besonders das Bad und das Schlafzimmer – intensiv lüften. Öffnen Sie dazu die Fenster kurz, aber weit und schließen Sie dabei das Thermostatventil des Heizkörpers. Dieses „Stoßlüften“ sollten Sie im Herbst / Winter zwei- bis viermal täglich für jeweils 5 bis 10 Minuten wiederholen. Vermeiden Sie unbedingt ein längeres Ankippen der Fenster. Dabei wird die Luft zu langsam ausgetauscht, die Raumwände kühlen aus und Feuchtigkeit schlägt sich nieder, was Schimmel erzeugen kann.
Beheizen Sie alle Zimmer Ihrer Wohnung ausreichend und kontinuierlich oberhalb des Taupunktes von ca. 16°C bei 60% relativer Luftfeuchte. Dazu zählen auch die Zimmer, die Sie nicht ständig nutzen oder in denen Sie niedrigere Temperaturen bevorzugen. Die Türen zu diesen kühleren Zimmern sollten geschlossen bleiben, da sich die höhere Feuchtigkeit aus der Luft wärmerer Räume hier sonst niederschlägt.

Die GWH hält sich an die mietrechtlichen Vorgaben zur Sicherstellung der Mindestraumtemperatur. Im Rahmen dieser Möglichkeiten werden wir in den nächsten Wochen die Nachtabsenkung in den Heizungsanlagen optimieren, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens gilt. Eine Mindestraumtemperatur von 18°C wird nicht unterschritten.

Nein. Es werden keine Maßnahmen vorgenommen, die die Warmwassertemperatur beeinflussen.

Die GWH hat die Heizungstemperarturen nicht abgesenkt, da wir unsere Heizanlagen möglichst optimal für die Beheizung der Liegenschaft eingestellt haben, um eine Überversorgung zu vermeiden. Dies kann zwar dazu führen, dass es im Vergleich zu den Vorjahren u.U. etwas länger dauert, bis manche Wohnungen die gewohnten Temperaturen erreichen. Es stellt gleichzeitig aber sicher, dass die von uns mietvertraglich zugesicherten Mindesttemperaturen von jedem Mieter in den Wohnungen der GWH erreicht werden können. 

In der Regel können Gasheizungen nicht mit anderen Energieträgern betrieben werden. Ein Austausch ist mit hohen Kosten verbunden und nicht sofort an allen Standorten möglich. Aktuell ist Gas teurer als andere Energieträger, in der Vergangenheit war Gas aber im Vergleich die günstigste Heizungsform. Dies könnte auch in Zukunft wieder eintreten, daher wäre eine Umstellung nicht zwangsläufig mit geringeren Kosten verbunden.

Wir raten Ihnen hiervon dringend ab, da bei nicht-fachmännischen Eingriffen etwa Wasserschäden entstehen können. Sofern die GWH in Zukunft ihrerseits digitale Thermostate einbauen wird, müssten Sie Ihre Thermostate wieder entfernen. Ebenso müssten Sie beim Auszug Ihre Thermostate wieder ausbauen und die vorherigen wieder anbringen. Sollten Sie sich dennoch für die Anschaffung smarter Thermostate entscheiden, beteiligt sich die GWH nicht an den Kosten.

Grundsätzlich begrüßen wir als GWH alle Anstrengungen und Maßnahmen, die dafür sorgen, klimafreundlicher zu wohnen und somit einen Beitrag zur Energiewende leisten. Wir prüfen deshalb die Möglichkeit, auf unseren Häusern generell eine Lösung bezüglich Solarenergienutzung zu implementieren. Eine flächendeckende Lösung vermeidet zudem Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit, die bei Einzelanlagen ungleich schwerer zu gewährleisten ist.
Deshalb möchten wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Einzellösungen in unserem Bestand genehmigen.

Im Rahmen Ihres Mietvertrages sind Sie dazu verpflichtet, die Wohnung dauerhaft auf einer Temperatur zu halten, die Schäden (z.B. Schimmel oder Einfrieren von Wasserleitungen) verhindert.

Häufige Fragen zu Zahlungsschwierigkeiten

Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Sollten bei Ihnen aufgrund hoher Nachzahlungen nachweislich ungewöhnliche Härten entstehen, können wir beispielsweise Ratenzahlungen vereinbaren. Mit dem GWH Wohnversprechen schließt die GWH Kündigungen wegen nicht gezahlter Nebenkosten oder Vorauszahlungen aus. Sie müssen deshalb nicht fürchten, aufgrund der gestiegenen Energiepreise Ihre Wohnung zu verlieren. Mit dieser Zusage steht die GWH ihren Mieterinnen und Mietern in der aktuell schwierigen Marktsituation zur Seite. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall umgehend unter Wohnversprechen@remove-this.gwh.de

Bitte nutzen Sie auch mögliche Unterstützungsangebote: Prüfen Sie, ob Sie wohngeldberechtigt sind oder Sie andere Transferleistungen erhalten können. Einen Wohngeldrechner sowie weitere Informationen erhalten Sie hier: www.wohngeldrechner.org

Zudem können Sie, wenn Sie in finanzielle Probleme geraten sind, eine Onlineberatung in Anspruch nehmen, die von Schuldnerberatungsstellen angeboten werden. Hier finden Sie weitere Informationen: www.schuldenhelpline.de

Die Vorauszahlungen können freiwillig erhöht werden. Zudem werden die Vorauszahlungen mit der kommenden Betriebskostenabrechnung erhöht. Wir empfehlen auch, wenn möglich, Geld für diesen Zweck zur Seite zu legen und energiesparend zu haushalten.

Wieviel höher die Nebenkosten sein werden, wissen wir leider nicht. Wir können die weitere Entwicklung nicht prognostizieren, somit sind keine verlässlichen Auskünfte möglich. Rechnen Sie aber damit, dass Sie in diesem Jahr rund 30% mehr für die Heizung zahlen müssen als 2021. Für 2023 sagen Prognosen voraus, dass Sie sogar das Doppelte im Vergleich zu 2021 zahlen werden müssen.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Ansprechpartner beim zuständigen Jobcenter.

Auch mit einem geringen Einkommen können Sie einen Antrag auf Leistungen vom Jobcenter stellen. Haben Sie ein höheres Einkommen und können die Nachzahlung trotzdem nicht zahlen, nehmen Sie bitte umgehend mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam eine Lösung finden: wohnversprechen@remove-this.gwh.de

Bitte nutzen Sie auch mögliche Unterstützungsangebote: Prüfen Sie, ob Sie wohngeldberechtigt sind oder Sie andere Transferleistungen erhalten können. Einen Wohngeldrechner sowie weitere Informationen erhalten Sie hier: www.wohngeldrechner.org

Zudem können Sie, wenn Sie in finanzielle Probleme geraten sind, eine Onlineberatung in Anspruch nehmen, welche von Schuldnerberatungsstellen angeboten werden. Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.schuldenhelpline.de/

Nein. Um ihren Mieterinnen und Mietern in der aktuell schwierigen Marktsituation zur Seite zu stehen, hat die GWH das GWH Wohnversprechen ins Leben gerufen. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Begleichen Ihrer Nebenkosten oder erhöhten Vorauszahlungen haben, finden wir individuelle Lösungen, um die offenen Forderungen bspw. in Form von Ratenzahlungen stemmen zu können. Die GWH schließt eine Mietkündigung wegen nicht gezahlter Nebenkosten aus. Sie müssen also nicht fürchten, aufgrund der gestiegenen Energiepreise Ihre Wohnung zu verlieren.